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Das Wagniskapitalbeteiligungsgesetz ist zum 24.12.2013 außer Kraft getreten.
Deutschland

Wagniskapitalbeteiligungsgesetz
(Gesetz zur Förderung von Wagniskapitalbeteiligungen)

Artikel 1 des Gesetzes vom 12.08.2008 (BGBl. I S. 1672), in Kraft getreten am 19.08.2008

aufgehoben durch Gesetz vom 18.12.2013 (BGBl. I S. 4318) m.W.v. 24.12.2013
Außer Kraft

Abschnitt 1

§ 1Anwendungsbereich

§ 2Begriffsbestimmungen

§ 3Bezeichnungsschutz

§ 4Unternehmensgegenstand

§ 5Sitz

§ 6Mindestkapital

§ 7Geschäftsleiter

Abschnitt 2

§ 8Zulässige Geschäfte

§ 9Anlagebestimmungen

§ 10Konzernfreiheit

§ 11Mindeststückelung

Abschnitt 3

§ 12Aufsicht

§ 13Verschwiegenheitspflicht

§ 14Anerkennung

§ 15Rechnungslegung

§ 16Anzeigepflichten

§ 17Aufhebung und Abberufung

§ 18Erneuter Antrag auf Anerkennung

Abschnitt 4

§ 19Vermögensverwaltende Tätigkeit der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft

§ 20Freibetrag für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Zielgesellschaften

Abschnitt 5

§ 21Übergangsvorschriften

Was ist das?

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